Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG
Intertainment schreibt 2003 weiter Verluste
Anhaltende Belastungen durch den Betrug von Franchise Pictures
Ismaning bei München, 20. September 2004 – Das Medienunternehmen Intertainment AG, Ismaning bei München, hat im Geschäftsjahr 2003 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -8,9 Mio. Euro verzeichnet, nach -16,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 14,1 Mio. Euro. 2002 hatte er bei 16,1 Mio. Euro gelegen.
In den Zahlen spiegeln sich wie im Vorjahr die Belastungen des Betrugs des US-Filmproduzenten Franchise Pictures und weiterer Parteien und die daraus resultie-renden Folgen wider. So ist der Umsatz von Intertainment um 68 % auf 6 Mio. Euro gefallen, nach 19 Mio. Euro im Vorjahr. Umsätze aus der Auswertung des Films „Twisted“ wurden 2003 noch nicht erzielt, sie sind erst im ersten Halbjahr 2004 angefallen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 9,3 (i. V. 0,5) Mio. Euro, auf das Umlaufvermögen wurde in Höhe von 7,3
(i. V. 0) Mio. Euro abgeschrieben. Der Anstieg bei diesen beiden Positionen ist vor allem auf außerplanmäßige Abschreibungen zurückzuführen, die aufgrund der umfangreichen Reorganisationsmaßnahmen der amerikanischen Geschäftsaktivi-täten notwendig wurden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist insbesondere durch diese Belastungen auf -28,7 (i.V. -13,7) Mio. Euro gefallen.
Intertainment weist zum 31.12.2003 ein positives außerordentliches Ergebnis in Höhe von 19,4 Mio. Euro aus. Dies ist unter anderem eine Folge aus der Bewertung der Schadensersatzansprüche gegen Franchise Pictures und andere Parteien. Der im Juni 2004 gewonnene Schadensersatzprozess gegen Franchise verbesserte die Aussichten von Intertainment, für den Betrug entschädigt zu werden
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2003 verfügte Intertainment über liquide Mittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro, nach 3,9 Mio. Euro Ende 2002. Intertainment wird auch in Zukunft die Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Franchise und die weiteren verklagten Parteien mit Nachdruck betreiben.
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