Pressemitteilung der Intertainment AG


Intertainment: Aktualisierte Informationen über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA

Ismaning bei München, 18. April 2005 – Die juristischen Auseinandersetzungen der Intertainment AG in den USA haben sich seit der bislang letzten Pressemitteilung vom 18. Januar über die Sachverhalte weiterentwickelt. Intertainment informiert mit dieser neuen Pressemitteilung über den aktuellen Stand der einzelnen Verfahren.

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich nach wie vor im Beweiserhebungsverfahren. Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens fand am 18. März 2005 ein Treffen der beteiligten Parteien mit den Schiedsrichtern statt. Im Rahmen dieses Treffens hat die Comerica Bank unter anderem beantragt, alle Ansprüche von Intertainment aus dem Verfahren auszuschließen. Für den 27. April ist ein weiteres Treffen geplant. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schiedsrichter an diesem Termin den weiteren Zeitplan des Verfahrens bekannt geben.

In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden. Intertainment hatte in diesem Zusammenhang ursprünglich unter anderem gegen die Comerica Bank, gegen leitende Mitarbeiter der Bank sowie gegen Versicherungsgesellschaften auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.

Nach zwischenzeitlich geschlossenen Vergleichen mit den Versicherungsgesellschaften sind die Comerica Bank und leitende Angestellte des Kreditinstituts die verbliebenen Anspruchsgegner von Intertainment im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens.

Vorgehen gegen ehemaligen Franchise-CEO Elie Samaha

Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures wurde unter anderem auch der ehemalige CEO des Unternehmens, Elie Samaha, zu umfassenden Schadensersatzzahlungen an Intertainment verurteilt. Am 24. Januar 2005 hat Samaha bei einem ersten Offenlegungstermin über seine persönlichen Vermögensverhältnisse Auskunft geben müssen. Zur Zeit wertet Intertainment die Aussagen Samahas aus und die Dokumente, die er bei dem Termin vorlegen musste. Darüber hinaus hat Intertainment Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das persönliche Vermögen Samahas im Wege der Pfändung eingeleitet, z. B. in dessen Anteile an Unternehmen. Intertainment überprüft zudem die Möglichkeiten weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ein zweiter gerichtlicher Anhörungstermin Samahas wurde in der Zwischenzeit mit Zustimmung Intertainments auf den 27. Juni 2005 verlegt.

Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Franchise Pictures und die verurteilten Tochterunternehmen befinden sich nach wie vor unter Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes. Zur Zeit wird angestrebt, dass auch Vermögen von sich nicht in der Insolvenz befindlichen Unternehmen der Franchise-Gruppe in die Insolvenzmasse einfließt.

Post Trial Motions

Bei dem Franchise-Prozess selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge wurde bereits mehrmals verschoben. Aktuell ist vorgesehen, dass diese Anhörung am 2. Mai 2005 stattfindet. Intertainment geht allerdings davon aus, dass dieser Termin voraussichtlich auf den 16. Mai verlegt wird. An diesem Termin wird voraussichtlich auch eine Eingabe von Elie Samaha und der ebenfalls verurteilten Glickson Investment International LLC. behandelt. Beide haben vor kurzem beantragt, dass das Gericht das Urteil für nichtig erklären und ein komplett neues Verfahren anordnen soll. Die sich im Konkurs befindlichen Franchise-Unternehmen sind diesem Antrag beigetreten.

Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“

Im Rahmen des Franchise-Prozesses wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment fordert in dem Schiedsgerichtsverfahren die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar plus Zinsen. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.

Die WestLB macht in der Zwischenzeit im Rahmen des Verfahrens Gegenansprüche gegen Intertainment in Höhe von ca. 900.000 Dollar geltend. Momentan befindet sich dieses Verfahren in der Schiedsrichterauswahl.

Ende der Mitteilung


Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
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