Pressemitteilung der Intertainment AG
Intertainment: Aktualisierte Informationen über den Stand der juristischen
Auseinandersetzungen in den USA
Ismaning bei München, 18. April 2005 – Die juristischen Auseinandersetzungen der
Intertainment AG in den USA haben sich seit der bislang letzten Pressemitteilung
vom 18. Januar über die Sachverhalte weiterentwickelt. Intertainment informiert
mit dieser neuen Pressemitteilung über den aktuellen Stand der einzelnen
Verfahren.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich nach wie vor im
Beweiserhebungsverfahren. Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens fand am 18.
März 2005 ein Treffen der beteiligten Parteien mit den Schiedsrichtern statt. Im
Rahmen dieses Treffens hat die Comerica Bank unter anderem beantragt, alle
Ansprüche von Intertainment aus dem Verfahren auszuschließen. Für den 27. April
ist ein weiteres Treffen geplant. Es besteht die Möglichkeit, dass die
Schiedsrichter an diesem Termin den weiteren Zeitplan des Verfahrens bekannt
geben.
In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets
für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden.
Intertainment hatte in diesem Zusammenhang ursprünglich unter anderem gegen die
Comerica Bank, gegen leitende Mitarbeiter der Bank sowie gegen
Versicherungsgesellschaften auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100
Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im
Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die
Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen
Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.
Nach zwischenzeitlich geschlossenen Vergleichen mit den
Versicherungsgesellschaften sind die Comerica Bank und leitende Angestellte des
Kreditinstituts die verbliebenen Anspruchsgegner von Intertainment im Rahmen des
Schiedsgerichtsverfahrens.
Vorgehen gegen ehemaligen Franchise-CEO Elie Samaha
Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses
gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures wurde unter anderem
auch der ehemalige CEO des Unternehmens, Elie Samaha, zu umfassenden
Schadensersatzzahlungen an Intertainment verurteilt. Am 24. Januar 2005 hat
Samaha bei einem ersten Offenlegungstermin über seine persönlichen
Vermögensverhältnisse Auskunft geben müssen. Zur Zeit wertet Intertainment die
Aussagen Samahas aus und die Dokumente, die er bei dem Termin vorlegen musste.
Darüber hinaus hat Intertainment Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das
persönliche Vermögen Samahas im Wege der Pfändung eingeleitet, z. B. in dessen
Anteile an Unternehmen. Intertainment überprüft zudem die Möglichkeiten weiterer
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ein zweiter gerichtlicher Anhörungstermin Samahas
wurde in der Zwischenzeit mit Zustimmung Intertainments auf den 27. Juni 2005
verlegt.
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Franchise Pictures und die verurteilten Tochterunternehmen befinden sich nach
wie vor unter Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes. Zur Zeit
wird angestrebt, dass auch Vermögen von sich nicht in der Insolvenz befindlichen
Unternehmen der Franchise-Gruppe in die Insolvenzmasse einfließt.
Post Trial Motions
Bei dem Franchise-Prozess selbst wurden im Anschluss an das Urteil im
vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial
Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge wurde bereits mehrmals
verschoben. Aktuell ist vorgesehen, dass diese Anhörung am 2. Mai 2005
stattfindet. Intertainment geht allerdings davon aus, dass dieser Termin
voraussichtlich auf den 16. Mai verlegt wird. An diesem Termin wird
voraussichtlich auch eine Eingabe von Elie Samaha und der ebenfalls verurteilten
Glickson Investment International LLC. behandelt. Beide haben vor kurzem
beantragt, dass das Gericht das Urteil für nichtig erklären und ein komplett
neues Verfahren anordnen soll. Die sich im Konkurs befindlichen
Franchise-Unternehmen sind diesem Antrag beigetreten.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“
Im Rahmen des Franchise-Prozesses wurde auch die Franchise-Tochter VLN
Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las
Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine
Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die
Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und
betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB
war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment fordert in dem
Schiedsgerichtsverfahren die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3
Millionen Dollar plus Zinsen. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund
der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.
Die WestLB macht in der Zwischenzeit im Rahmen des Verfahrens Gegenansprüche
gegen Intertainment in Höhe von ca. 900.000 Dollar geltend. Momentan befindet
sich dieses Verfahren in der Schiedsrichterauswahl.
Ende der Mitteilung
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