Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG
Intertainment erzielt Periodenüberschuss in Höhe von 2,1 Mio. Euro
Ismaning bei München, 31. Mai 2005 – Die Intertainment AG, Ismaning bei Mün-chen,
hat im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres einen Periodenüber-schuss in
Höhe von 2,1 Mio. Euro erzielt, nach 1,6 Mio. Euro im ersten Quartal des
Vorjahres. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 2,6 (Vorjah-resquartal
2,5) Mio. Euro. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg ebenfalls
auf 2,6 Mio. Euro nach 2,5 Mio. in den ersten drei Monaten 2004.
Für die Ergebnisverbesserung verantwortlich waren vor allem Wechselkurseffekte.
So hat Intertainment im Zusammenhang mit der Bewertung der
Schadensersatzfor-derungen aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA
Erträge in Höhe von 3,6 Mio. Euro erzielt. Sie sind auf den gestiegenen Kurs des
US-Dollars gegen-über dem Euro im Vergleich der beiden Bilanzstichtage 31. März
2005 und 31. De-zember 2004 zurückzuführen. Insgesamt weist Intertainment zum
Ende des Quartals Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten von 61,7 Mio. Euro aus,
nach 59,1 Mio. Euro Ende 2004. Auch der strikte Sparkurs innerhalb des Konzerns
wirkte sich positiv auf das Ergebnis aus.
Der Umsatz von Intertainment betrug 67.000 Euro nach 1,1 Mio. Euro im ersten
Quartal 2004. Der Quartalsumsatz wurde ausschließlich aus der Verwertung älterer
Filmlizenzen erzielt.
Die liquiden Mittel von Intertainment lagen zum 31. März 2005 bei 1,7 Mio. Euro
– und damit auf dem Niveau zum 31. Dezember 2004. Im Vergleich zum 31. März 2004
sind die liquiden Mittel um über 1,2 Mio. Euro gestiegen.
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