Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG
gemäß § 15 WpHG

HypoVereinsbank erhebt Klage gegen Intertainment

Intertainment hält die Klage für unbegründet

München, 15. September 2005
– Die HypoVereinsbank (HVB) hat vor dem Landgericht München I Teilklage in einem Urkundenprozess gegen die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH auf Zahlung von 10 Millionen Euro eingereicht. Die Klage wurde der Intertainment AG am Nachmittag des 13.9.2005 zugestellt. Das Landgericht hat für den 7. Oktober 2005 einen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt.

In der Teilklage geht es um einen Kredit der Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro bei der HVB, für den die Intertainment AG eine Garantie übernommen hatte. Die Rechtsvertreter von Intertainment gehen aufgrund der laufenden Vergleichsverhandlungen weiterhin davon aus, dass die Angelegenheit einer einvernehmlichen, abschließenden Regelung zugeführt wird.

Intertainment hält an seiner Rechtsposition fest, die im Geschäftsbericht 2004 und auch auf der Hauptversammlung am Dienstag dieser Woche dargelegt wurde, und geht davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Abwicklung der Restschuld eine Neuregelung gefunden hatten. Die Neuregelung sieht vor, dass die HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses Besserungsscheins wurde der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,583 Millionen Euro ausgebucht und in Übereinstimmung mit dem Besserungsschein unter den Rückstellungen erfasst. Zur Beurteilung des Sachverhaltes wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten erstellt. Dieses war die Grundlage für die Beurteilung durch das Management von Intertainment.

Die HVB hatte den Kredit trotz der Neuregelung unter anderem zum 30. Juni 2004 fällig gestellt. Dies war nach Auffassung von Intertainment aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung


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