Ad-hoc-Meldung der Intertainment
AG
gemäß § 15 WpHG
HypoVereinsbank erhebt Klage gegen Intertainment
Intertainment hält die Klage für unbegründet
München, 15. September 2005 – Die
HypoVereinsbank (HVB) hat vor dem Landgericht München I Teilklage in einem
Urkundenprozess gegen die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH
auf Zahlung von 10 Millionen Euro eingereicht. Die Klage wurde der Intertainment
AG am Nachmittag des 13.9.2005 zugestellt. Das Landgericht hat für den 7.
Oktober 2005 einen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt.
In der Teilklage geht es um einen Kredit der Intertainment Licensing GmbH in
Höhe von rund 14 Millionen Euro bei der HVB, für den die Intertainment AG eine
Garantie übernommen hatte. Die Rechtsvertreter von Intertainment gehen aufgrund
der laufenden Vergleichsverhandlungen weiterhin davon aus, dass die
Angelegenheit einer einvernehmlichen, abschließenden Regelung zugeführt wird.
Intertainment hält an seiner Rechtsposition fest, die im Geschäftsbericht 2004
und auch auf der Hauptversammlung am Dienstag dieser Woche dargelegt wurde, und
geht davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Abwicklung der
Restschuld eine Neuregelung gefunden hatten. Die Neuregelung sieht vor, dass die
HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses
Besserungsscheins wurde der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der
Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,583 Millionen Euro ausgebucht und in
Übereinstimmung mit dem Besserungsschein unter den Rückstellungen erfasst. Zur
Beurteilung des Sachverhaltes wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten
erstellt. Dieses war die Grundlage für die Beurteilung durch das Management von
Intertainment.
Die HVB hatte den Kredit trotz der Neuregelung unter anderem zum 30. Juni 2004
fällig gestellt. Dies war nach Auffassung von Intertainment aufgrund der
Neuregelung nicht mehr möglich.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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