Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG
gemäß § 15 WpHG

Gericht bestellt neuen Gutachter

München, 17. Februar 2006
- Das Amtsgericht München hat heute im Zusammen-hang mit dem Insolvenz-Antrag der Intertainment AG und der Intertainment Licensing GmbH den Münchner Rechtsanwalt Dr. Martin Prager als neuen Gutachter einge-setzt. Er wurde beauftragt, innerhalb von fünf Wochen ein Gutachten darüber zu er-stellen, ob die beiden Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sind, bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten der Insolvenzverfahren ausreicht.

Der ursprünglich mit dem Gutachten beauftragte Münchner Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde auf eigenen Antrag von dem Gericht von dieser Aufgabe entbunden, um jegliche Möglichkeit einer etwaigen Interessenkollision bereits im Vorfeld zu vermei-den. Dr. Jaffé hatte dem Gericht ihm erst jetzt bekannt gewordene neue Umstände mitgeteilt, die eine Berührung zu anderen Insolvenzverfahren nicht ausschließen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung


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