Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG
gemäß § 15 WpHG

Intertainment und Kinowelt einigen sich über Neuregelung von Verbindlichkeiten

München, 5. Oktober 2006 - Die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH, beide München, haben sich mit der Kinowelt GmbH, Leipzig, über die Neustrukturierung von Verbindlichkeiten in Höhe von rund 15 Millionen Euro geeinigt, die aus einem Darlehen der INTERTAINMENT Licensing GmbH resultieren. Die Neuregelung tritt an die Stelle einer Rückzahlungs-Vereinbarung, die Intertainment im Mai diesen Jahres mit der Albis Finance AG, Hamburg, abgeschlossen hatte.

Die damalige Einigung stand unter anderem unter der auflösenden Bedingung, dass ein Aktienkaufvertrag zwischen der Kinowelt-Gruppe und Intertainment-Großaktionär Rüdiger Baeres bis zum 30. September 2006 vollzogen wird. Im Rahmen der Neuregelung verzichtet Kinowelt auf diese Bedingung. Darüber hinaus vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment die im Rahmen der Rückzahlung fälligen Teilbeträge jeweils erst drei Monate später als ursprünglich vorgesehen zahlen wird. Der erste Teilbetrag ist damit am 30. September 2007 zur Zahlung fällig.

Kinowelt hat zudem das Recht, den Vertrag ab dem 1. Januar 2007 mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Falls Kinowelt dieses Recht ausüben sollte, werden die aus den Verbindlichkeiten resultierenden Rechtsstreitigkeiten von Intertainment gegen die HypoVereinsbank/Albis bzw. gegen die in den Prozess einzutretende Kinowelt GmbH fortgesetzt.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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