Pressemeldung der Intertainment AG

Hauptversammlung der Intertainment AG findet am 23. August statt

München, 27. Juni 2007 - Die Intertainment AG, München, wird ihre diesjährige Hauptversammlung am 23. August in München durchführen. Beginn der Hauptversammlung ist um 11 Uhr.

Im Zusammenhang mit der Klage von Intertainment gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe hat die zuständige Richterin am Landgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Beide Parteien können bis zum 13. Juli darüber entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen. Sollte dieser nicht zustande kommen, wird das Gericht am 23. August ein Urteil fällen.

Im Rahmen der Bilanzfeststellung durch den Aufsichtsrat wurde eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Bilanzverlustes der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 962 TEuro beschlossen. Sie hat keine Auswirkung auf den Jahresfehlbetrag und führt lediglich zu einem veränderten Ausweis innerhalb des Eigenkapitals. Durch die Entnahme können mögliche zukünftige Gewinne früher an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Diese bilanzielle Maßnahme führt analog zu einer Veränderung des Ausweises im Eigenkapital des Intertainment AG Konzerns. Intertainment hatte auch in den Vorjahren die Kapitalrücklage zum Ausgleich des Bilanzverlustes verwendet. Die Jahresabschlüsse werden derzeit an die geänderte Bilanzierung angepasst.

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Intertainment AG, Investor Relations
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Telefon: (0 89) 2 16 99-0
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E-Mail: investor@intertainment.de

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