Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG


Intertainment beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

München, 09. April 2008 - Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um 9,1 Prozent aus genehmigtem Kapital beschlossen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Liquidität und die Eigenkapitalbasis der Intertainment AG gestärkt werden. Ausgegeben werden 1.173.753 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 Euro je Aktie. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 16.505.667,09 Euro um 1.502.403,84 Euro auf 18.008.070,93 Euro gegen Bareinlagen erhöht.

Die neuen Aktien werden den Anteilseignern im Verhältnis 11:1 zu einem Bezugspreis von 1,28 Euro je Aktie angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Intertainment AG, Investor Relations
Frauenplatz 7, 80331 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
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Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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