Pressemitteilung der Intertainment AG


Informationen der Intertainment AG über den Stand der Rechtsstreitigkeiten in den USA

München, 10. April 2008 - Mit dieser Pressemitteilung informiert die Intertainment AG, München, über den aktuellen Stand der umfassenden Rechtsstreitigkeiten ihrer Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA. Dabei gab es seit der vergangenen Hauptversammlung, bei der die Intertainment AG letztmals umfassend über den Stand der Verfahrens informiert hatte, einige Fortschritte.

Die Verfahren wegen Budgetbetrugs zulasten von Intertainment haben nach wie vor zwei Schwerpunkte: zum einen das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank sowie gegen leitende Angestellte der Bank persönlich und zum anderen das Insolvenzverfahren gegen das ehemalige Filmunternehmen Franchise Pictures und andere Parteien.

1. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich weiterhin in der Beweiserhebungsphase. Die von den Schiedsrichtern verordnete Einsichtnahme der Comerica Bank in den kompletten E-Mail-Verkehr von Intertainment wird dabei nach wie vor vorbereitet. Um den deutschen Datenschutzbestimmungen Genüge zu tun, werden aus den über 1 Million E-Mails von einer unabhängigen dritten Partei etwaige private E-Mails sowie Duplikate aussortiert und die verbleibenden E-Mails der Comerica Bank zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht davon aus, dass der unabhängige Dritte seine Tätigkeit in den nächsten Wochen abschließen wird und die E-Mails dann der Comerica Bank unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.

Mitte Februar 2008 fällte das Schiedsgericht zudem eine positive Entscheidung für Intertainment: Sie lehnten den Antrag der Comerica Bank sowie der Bank-Manager Jared Underwood und Morgan Rector ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für folgende Filme wegen mangelnder Erfolgsaussichten von vorne herein abzuweisen: "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge". Damit entschieden sie, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitaliy Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.

Intertainment hat in der Zwischenzeit zudem vier von sieben möglichen Zeugenbefragungen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Comerica Bank mit dem Verfahren verbundene Dokumente vernichtet und Intertainment damit nicht zugänglich gemacht hat. Die Comerica Bank wurde daraufhin von den Schiedsrichtern zur Zahlung einer Pönale verurteilt.

2. Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien

Bei dem Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures und die ebenfalls wegen Budgetbetrugs verurteilten Produktionsgesellschaften wurden bislang noch keine Auszahlungen an die ungesicherten Gläubiger getätigt. Dies liegt vor allem daran, dass eine Partei neuerlich Ansprüche geltend macht, die jedoch nach Ansicht des Insolvenzverwalters unbegründet sind und gerichtlich in der 1. Instanz abgelehnt wurden. Die klagende Partei hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Intertainment hat in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Insolvenzverwalter verhandelt. Inhalt der Verhandlungen waren insbesondere die Anerkennung der eigenen Ansprüche sowie der Verzicht des Insolvenzverwalters auf das Recht, Berufung gegen das Urteil im Franchise-Prozess einzulegen. Dabei konnte Intertainment mit dem Insolvenzverwalter eine Einigung erzielen. Ein entsprechender Vertrag ist inzwischen rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt worden.

Ende der Pressemitteilung

Kontakt:

Intertainment AG, Investor Relations
Frauenplatz 7, 80331 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11

Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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