Pressemitteilung der Intertainment AG


Intertainment erzielt Fortschritte bei den juristischen Auseinandersetzungen in den USA

Hauptversammlung bestätigt Beschlüsse aus dem Jahr 2007

München, 18. Juli 2008 - Die Intertainment AG, München, hat im Geschäftsjahr 2007 und in den ersten Monaten dieses Jahres bei den juristischen Auseinandersetzungen in den USA wegen Budgetbetrugs deutliche Fortschritte erzielt. Dies erklärte Alleinvorstand Jörg Brockmann auf der heutigen Hauptversammlung des Medienunternehmens in München.

So habe sich Intertainment im Februar dieses Jahres mit dem Insolvenzverwalter von Franchise Pictures darauf geeinigt, dass dieser auf sein Recht verzichtet, Berufung gegen das Urteil einzulegen, das Intertainment im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures erwirkt habe. Darüber hinaus habe sich die Intertainment AG mit dem Insolvenzverwalter über die Anerkennung ihrer Forderungen verständigt. Einer Ausschüttung aus der Insolvenzmasse an die Gläubiger stehe zur Zeit allerdings noch der Versuch eines US-Filmunternehmens entgegen, eine bevorrechtigte Forderung durchzusetzen. Insgesamt erwarte Intertainment aus der Franchise-Insolvenz einen Betrag in Höhe von bis zu 6 Mio. US-Dollar.

In dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, in dem Intertainment die Bank wegen Budgetbetrugs auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar verklagt hat, laufe aktuell noch das Beweiserhebungsverfahren, erklärte Brockmann. Diese findet vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung statt. Das Schiedsgericht hatte Intertainment dabei auf Antrag der Comerica Bank dazu verpflichtet, dieser alle E-Mails aus der Zeit bis Mitte 2005 zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um rund 1,15 Millionen E-Mails, erklärte Brockmann. Von dieser Verordnung ausgenommen sind aus deutschen Datenschutzgründen aber private E-Mails der Mitarbeiter von Intertainment sowie - da es sich um privilegierte E-Mails handelt - die E-Mails zwischen Intertainment und seinen Anwälten. Dies habe allerdings zur Folge, dass diese E-Mails vorab in einem sehr zeitaufwändigen Prozess aussortiert werden müssen. Brockmann rechnet damit, dass Intertainment diesen Prozess bis August dieses Jahres abschließen kann und die Schiedsrichter danach den Termin für die mündliche Verhandlung festlegen werden. "Aus heutiger Sicht war und ist diese Dokumentenproduktion das einzige wirkliche Hindernis, das einem Einstieg in die mündliche Verhandlung noch entgegensteht", sagte der Intertainment-Alleinvorstand.

Intertainment rechne damit, beide Verfahren in den USA innerhalb der nächsten neun Monate abschließen zu können, erklärte Brockmann weiter. Allerdings erwarte Intertainment auch, dass die Comerica Bank versuchen werde, das Schiedsgerichtsverfahren durch neue Anträge zu verzögern. Zudem könne Intertainment den zeitlichen Ablauf der Verfahren nicht beeinflussen.

Um die Eigenkapitalbasis und die Liquiditätslage des Unternehmens zu verbessern hatte Intertainment im Frühjahr dieses Jahres eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 11:1 durchgeführt und rund 1,17 Millionen neue Aktien zum Kurs von 1,28 Euro je Akte ausgegeben. Dadurch flossen Intertainment rund 1,5 Mio. Euro zu. Darüber hinaus schloss die Intertainment AG im April dieses Jahres mit ihrem Großaktionär, der MK Medien Beteiligungs GmbH, einen Rahmenkreditvertrag ab, durch den sie im Falle einer Liquiditätsunterdeckung auf ein Kreditvolumen in Höhe von 1,9 Mio. Euro zurückgreifen kann.

Damit habe Intertainment die Finanz- und Liquiditätssituation entscheidend gebessert und sei aus heutiger Sicht finanziell in der Lage, die Rechtsstreitigkeiten in den USA durchzufechten, betonte Brockmann. Intertainment werde sich bis zum Abschluss der Verfahren auf diese konzentrieren und erst danach mit dem Wiederaufbau des operativen Geschäftes beginnen.

Bei der Hauptversammlung wurden Jost Arnsperger, Dr. Heribert J. Wiedenhues und Prof. Michael Adams mit einem Stimmanteil von über 99 Prozent als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG bestätigt. Zudem bestätigte die Hauptversammlung mit über 99 Prozent der abgegebenen Stimmen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 sowie die übrigen Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2007. Gegen diese hatten mehrere Aktionäre Klage eingereicht.

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