Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

Schiedsspruch im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank gefällt

München, 9. November 2011 – Im Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank haben die Schiedsrichter den Schiedsspruch gefällt. Nach dessen erster Prüfung ist festzustellen, dass das Schiedsgerichtverfahren zugunsten der Comerica Bank entschieden wurde und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre vorgetragenen Ansprüche gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte. Die Comerica Bank hat zudem das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 9 Mio. US-Dollar. Intertainment wird in den kommenden Tagen den Schiedsspruch und dessen Begründung im Detail auswerten. Das Schiedsgerichtsverfahren fand in Los Angeles statt. Der Schiedsspruch muss in einem nächsten Schritt von einem ordentlichen Gericht in den USA bestätigt werden..

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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