Pressemitteilung der Intertainment AG

Intertainment veröffentlicht Konzern- und Jahresabschluss 2015 / Hauptversammlung auf 16. Januar 2017 verschoben

München, den 18.11.2016 – Die Intertainment AG, München, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht. Danach weist Intertainment im Konzernabschluss für 2015 einen gegenüber den angepassten Zahlen für 2014 unveränderten Jahresfehlbetrag von 450.000 Euro aus. Das operative Geschäft von Intertainment fand auch 2015 nur in sehr geringem Umfang statt. Der Konzernumsatz belief sich auf 6 (i.V. 11) TEuro. Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 1,01 Mio. Euro (i.V. 186.000 Euro).

Die kurzfristigen Schulden sind zum Bilanzstichtag 2015 auf 1,75 Mio. Euro gefallen. Ende Dezember 2014 hatten sie (angepasst) 11,4 Mio. Euro betragen. Die langfristigen Schulden haben sich dagegen von 0 Euro auf 9,8 Mio. Euro erhöht.

Der Konzernbilanzverlust hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags von -27,66 Mio. Euro auf -28,11 Mio. Euro erhöht. Das gezeichnete Kapital ist dagegen aufgrund von zwei Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2015 von 15,14 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro gestiegen.

Intertainment hat im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 Fehlerberichtigungen für den Jahresabschluss 2014 vorgenommen und diesen entsprechend angepasst. Dies geschah unter anderem aufgrund einer Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die BaFin/DPR. Bei dieser hatte die BaFin/DPR festgestellt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Filmunternehmen aus einem Vergleich um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen waren. Intertainment teilt diese Auffassung nicht. Da aufgrund schwieriger Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens eine Verständigung auf die tatsächliche Höhe einer eventuellen Verbindlichkeit nicht möglich war, hat der Vorstand im Rahmen der Erstellung des aktuellen Abschlusses Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Einspielergebnisse und der Zinsen getroffen und hat dies entsprechend im Jahresabschluss berücksichtigt. Neben dieser Korrektur wurden im Rahmen der Fehlerberichtigung noch weitere Korrekturen durchgeführt. So wurden unter anderem Schadensersatzforderungen gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied berücksichtigt.

Der Abschlussprüfer hat Intertainment sowohl für den Jahresabschluss der Intertainment AG als auch für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einen Versagungsvermerk erteilt, da er nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage gewesen sei, ein Prüfungsurteil abzugeben:
„1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.
2. Im Zusammenhang des Ausscheidens des bisherigen Vorstands Dr. Maaß konnte der derzeitige Vorstand der Gesellschaft nicht sicherstellen, dass alle für die Rechnungslegung notwendigen Unterlagen vorliegen. Der derzeitige Vorstand ist nicht imstande, das Ausmaß möglich fehlender Unterlagen einzuschätzen. Insbesondere kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob sich durch fehlende Unterlagen möglicherweise weitere zu bilanzierende oder im Anhang anzugebende Verpflichtungen für den Konzern ergeben.“

Aufgrund der nochmaligen Verzögerungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 hat sich der Vorstand der Intertainment AG dazu entschieden, die für den 8. Dezember 2016 geplante Hauptversammlung zu verschieben. Die Hauptversammlung findet nun am 16. Januar 2017 statt. Intertainment wird fristgerecht dazu einladen. Aufgrund des Versagungsvermerks der Wirtschaftsprüfer wird die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Intertainment AG sowie die Billigung des Konzernabschlusses 2015 entscheiden.

Ende der Pressemitteilung

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E-Mail: investor@intertainment.de


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