Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

Intertainment und Paramount schließen Vergleich

Feldafing, 26.09.18 – Die Intertainment AG, Feldafing, hat mit dem US-Filmproduzenten Paramount Pictures einen finalen Vergleich über die Abrechnung der Auswertungserlöse des Filmes „Twisted“ geschlossen. Im Rahmen des Vergleichs vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment Paramount keine Zahlungen aus der Produktion des Filmes schuldet. Stattdessen wird Paramount Intertainment einen niedrigen sechsstelligen US-Dollar-Betrag zahlen. Darüber hinaus gehen die Filmrechte für die ursprünglich von Intertainment erworbenen Territorien wieder an Intertainment zurück. Gleichzeitig hat Intertainment Paramount mit der Auswertung der Filmrechte für diese Territorien zu marktüblichen Konditionen beauftragt. 

Zu Beginn der 2000er Jahr hatten Intertainment und Paramount die gemeinsame Produktion des Films vereinbart. Beide Parteien hatten damals aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten seitens Intertainments einen ersten Vergleich geschlossen und vereinbart, dass Paramount fällige Zahlungen von Intertainment übernimmt und mit Vertriebserlösen, die Paramount aus der Verwertung des Films in den Territorien von Intertainment erzielt, verrechnet. 

In der Vergangenheit gab es zwischen Intertainment und Paramount unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Umsetzung des ersten Vergleichs. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Filmabrechnungen ergaben sich diverse Punkte, die abrechnungstechnisch zu Diskussionen führten, und nun mit dem erzielten Vergleich abschließend geregelt wurden. 

Durch die Vereinbarung wird Intertainment die ab dem Geschäftsjahr 2015 für die Verbindlichkeiten gegenüber Paramount gebildeten Rückstellungen, deren Erfassung als solche in einer Fehlerfeststellung der BaFin/DPR gefordert wurden, im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 auflösen. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Rückstellungen auf 703.000 Euro.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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