Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

Amtsgericht Frankfurt reduziert Bußgeldbescheid gegen Intertainment

München, 04. Mai 2020 - Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert.

Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.

Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG wird die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptieren.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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