Intertainment hält exklusiv die Rechte an "Rudolph" im deutschsprachigen Europa

Ad-hoc-Mitteilung der BKN International AG ist missverständlich


München, 27. September 2000 - Die Münchner Mediengruppe Intertainment AG hält für das gesamte deutschsprachige Europa sämtliche Verwertungsrechte an dem amerikanischen Zeichentrickfilm "Rudolph mit der roten Nase" und den darin vorkommenden Charakteren. Intertainment sieht sich zu dieser Klarstellung veranlasst, weil die BKN International AG (BKNI), Köln, in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Septem-ber 2000 erklärt, von der amerikanischen GoodTimes Entertainment unter anderem auch die Rechte an Rudolph erworben zu haben. Dies ist für das deutschsprachige Europa jedoch nicht der Fall. Intertainment hat die BKNI deshalb umgehend zu einer Richtigstellung aufgefordert, diese wurde am 26. September 2000 entsprechend veröffentlicht.

Neben den Rechten an "Rudolph mit der roten Nase" besitzt die Intertainment Animation & Merchandising GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Intertainment AG, auch die Film- und Vermarktungsrechte für den neuen Zeichentrickfilm "Rudolph the Red-Nosed Reindeer and the Island of Misfit Toys". Diese beziehen sich ebenfalls auf das gesamte deutschsprachige Europa. Der zweite Rudolph-Film wird zurzeit produziert und steht nach Fertigstellung zur Auswertung durch Intertainment bereit.

Bereits 1999 hatte Intertainment die Kultfigur Rudolph zeitgleich in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt. Das Video war in Deutschland und Österreich gleich im ersten Jahr das meistverkaufte Video des Jahres. Auch zu Weihnachten 2000 wird "Rudolph mit der roten Nase" Kinder und Erwachsene mit mehr als 90 Lizenzprodukten begeistern. Hier erfolgt die Auswertung ausschließlich durch Intertainment und deren Vertriebspartner.


Pressekontakt:
Intertainment AG
Bernd M. Zander
Tel.: 0 89 / 21 69 90
Fax: 0 89 / 21 69 911
e-mail: investor@intertainment.de

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