Pressemitteilung der Intertainment AG
Intertainment veröffentlicht Jahresabschluss bis 29. April 2002
Deutsche Börse genehmigt Antrag auf Fristverlängerung
Ismaning b. München, 26. März 2002 - Die Intertainment AG mit Sitz in Ismaning bei München wird den
Konzernjahresabschluss und Lagebericht sowie die Einzelabschlüsse für das Geschäftsjahr 2001 spätestens bis zum 29.
April 2002 veröffentlichen. Die Deutsche Börse AG hat am Dienstag Abend einen entsprechenden Antrag des Unternehmens
auf Verlängerung der Frist um vier Wochen genehmigt.
Intertainment hatte den Antrag auf Fristverlängerung gestellt, nachdem im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der
Intertainment Licensing GmbH gegen Franchise Pictures in den USA rechtliche Dokumente, die einer gerichtlich
angeordneten Geheimhaltung ("protective order") unterliegen, den Wirtschaftsprüfern nicht vorgelegt werden
konnten, so dass eine sachgerechte Bilanzierung nicht möglich war. Intertainment hat bereits die Aufhebung der
Geheimhaltung gerichtlich beantragt.
Die Intertainment Licensing GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Intertainment AG, befindet sich seit Dezember
2000 im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures, LLC, wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets in Höhe von 75
Millionen USD. Das Urteil wird Ende November 2002 erwartet.
Kontakt:
Intertainment AG
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