Pressemitteilung der Intertainment AG


Intertainment veröffentlicht Jahresabschluss bis 29. April 2002
Deutsche Börse genehmigt Antrag auf Fristverlängerung


Ismaning b. München, 26. März 2002 - Die Intertainment AG mit Sitz in Ismaning bei München wird den Konzernjahresabschluss und Lagebericht sowie die Einzelabschlüsse für das Geschäftsjahr 2001 spätestens bis zum 29. April 2002 veröffentlichen. Die Deutsche Börse AG hat am Dienstag Abend einen entsprechenden Antrag des Unternehmens auf Verlängerung der Frist um vier Wochen genehmigt.

Intertainment hatte den Antrag auf Fristverlängerung gestellt, nachdem im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der Intertainment Licensing GmbH gegen Franchise Pictures in den USA rechtliche Dokumente, die einer gerichtlich angeordneten Geheimhaltung ("protective order") unterliegen, den Wirtschaftsprüfern nicht vorgelegt werden konnten, so dass eine sachgerechte Bilanzierung nicht möglich war. Intertainment hat bereits die Aufhebung der Geheimhaltung gerichtlich beantragt.

Die Intertainment Licensing GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Intertainment AG, befindet sich seit Dezember 2000 im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures, LLC, wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets in Höhe von 75 Millionen USD. Das Urteil wird Ende November 2002 erwartet.



Kontakt:
Intertainment AG
Osterfeldstraße 84
85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0
Telefax: 0 89 / 216 99 - 11
Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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