Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG



Intertainment erhöht Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen auf 142,4 Mio Euro 

Ismaning b. München, 29. April 2002 - Am Montag, den 29. April 2002, wird der von Intertainment eingereichte Antrag auf gerichtliche Pfändungsverfügung ("writ of attachment") über das Vermögen von Franchise vor dem US-Bundesgericht in Los Angeles gehört. 

Ein außergerichtlicher Vergleich mit Franchise Pictures liegt bis heute nicht vor. Das Gericht hat den Prozessbeginn für das Verfahren auf den 19. November 2002 festgelegt. 

Vor diesem Hintergrund erhöht Intertainment die Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen gegenüber dem dritten Quartal 2001 um 109,3 Mio Euro auf 142,4 Mio Euro. Das Unternehmen weist aufgrund dieser zusätzlichen außerordentlichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2001 im Konzern einen Jahresfehlbetrag von minus 86,8 Mio Euro auf. 

Die Umsatzerlöse 2001 betragen 31,1 Mio Euro gegenüber 87,8 Mio Euro im Vorjahr. 

Der Finanzmittelbestand zum Ende des Jahres 2001 belief sich auf 14,2 Mio Euro. Intertainment verfügt zum 31.12.2001 über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 54,2 Mio Euro.

  31.12.200
 
in Mio Euro
01.10.-31.12.2001
 
in Mio Euro
31.12.2000
in Mio Euro
Umsatz 31,1 11,5 87,8
Betriebsergebnis -6,2 0,7 16,2
a.o. Erträge

a.o. Aufwendungen
53,5

-142,4
7,1

-109,3
-

-
Ergebnis vor Steuern -94,9 -102,4 10,7
Jahresfehlbetrag/ -überschuss -86,8 -91,4 5,6

 


Kontakt:
Intertainment AG
Osterfeldstraße 84
85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0
Telefax: 0 89 / 216 99 - 11
Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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