PRESSEMITTEILUNG


US-Gericht lässt RICO-Schadensersatzklage von Intertainment wegen organisierten Betrugs gegen Franchise Pictures und gegen deren Management zu

Franchise und seinen Geschäftsführern droht mögliche Inanspruchnahme aufgrund von Schadenersatzforderungen von mehr als 225 Millionen USD


Ismaning b. München, 23. Mai 2002 - Eine Richterin des Bundesbezirksgerichts in Los Angeles, USA, hat heute zwei von drei der von Intertainment Licensing GmbH eingereichten RICO-Schadensersatzanträge gegen Franchise Pictures und deren Geschäftsführer, Elie Samaha und Andrew Stevens, zugelassen. Bei den sog. "RICO claims" ("Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act") handelt es sich um eine Art des Schadensersatzanspruches, welche kriminelle Handlungen der organisierten Kriminalität in besonderer Weise zivilrechtlich ächtet, in dem dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz der dreifachen Schadenssumme sowie der Anwaltskosten zugesprochen wird.
Im Rechtsstreit trägt Intertainment Licensing GmbH, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Intertainment AG vor, dass bei über zehn Filmen Franchise Pictures und deren Geschäftsführung betrügerisch überhöhte Budgets Intertainment vorlegte. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass Intertainment nahezu das Doppelte der ursprünglichen vereinbarten 47% des einzelnen Filmbudgets für die Einräumung der europäischen Vertriebsrechte bezahlte. Zu den hiervon betroffenen Filmen zählen unter anderem "Keine Halben Sachen" mit Bruce Willis, "King of Crime" mit Kevin Costner, "Get Carter" mit Sylvester Stallone, "The Pledge" mit Jack Nicholson und "Angel Eyes" mit Jennifer Lopez. Die Filme werden national und international durch Warner Brothers vertrieben.
Neben der Klagezulassung auf Schadensersatzanspruch wegen organisierter Kriminalität gegen Franchise, Samaha und Stevens, erachtete das Gericht ebenfalls die Klage hinsichtlich der Behauptung einer kriminellen Vereinigung, die die Imperial Bank (inzwischen Comerica Bank) und WorldWide Film Completion Inc. mit einschließt, für zulässig, indem "es hinreichend spezifizierte Tatsachen, die die Verwicklung der beiden dritten Parteien Imperial Bank und WorldWide Film Completion in den betrügerischen Plan" dargelegt findet.
Das Gericht führte insbesondere aus, dass "die Vereinigung wusste, dass die überhöhten Budgets dem Kläger vorgelegt würden und die Folgerung im Sinne der Klageschrift nahe legen, dass die dritten Parteien Imperial Bank und WorldWide Film Completion über die notwendige Erfahrungen auf dem Gebiet der Filmfinanzierung bzw. der Filmproduktionsversicherung verfügen, die sie befähigen würden, überhöhte Budgets auszumachen und bei der Berechnung der Filmbudgets und Bonds mitzuwirken."
Intertainment macht Schadensersatzansprüche von mehr als 75 Millionen USD geltend. Aufgrund der zugelassenen RICO- Schadensersatzklage sehen sich nun aber Franchise und die Geschäftsführung einem Ersatzanspruch in dreifacher Schadenshöhe von über 225 Millionen USD plus der Anwaltskosten ausgesetzt. Der Vorstandsvorsitzende der Intertainment AG, Rüdiger Baeres, nannte die Entscheidung als "sorgfältig begründet und vernünftig. Wir fühlen uns durch die von der Richterin getroffenen Entscheidung bestätigt."
Hiervon unabhängig beantragte Intertainment am 29. April 2002 eine Pfändungsverfügung über das Vermögen von Franchise in Höhe von 25 Millionen USD sowie die Aufhebung der Vertraulichkeitsklausel betreffend der von Intertainment als gefälscht bezeichneten Franchise-Budgets. Franchise hatte diese Dokumente als vertraulich kennzeichnen lassen, so dass diese nicht von Dritten eingesehen werden können. Diese Anträge sind noch anhängig, mit einer Entscheidung wird jedoch bald gerechnet. Beginn der Hauptverhandlung ist 19. November 2002.

Kontakt:
Intertainment AG
Osterfeldstraße 84
85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0
Telefax: 0 89 / 216 99 - 11
Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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