Pressemitteilung der Intertainment AG
Intertainment steigert Umsatz im zweiten Quartal und kehrt in Gewinnzone zurück
Finanzmittelbestand auf 18,6 Millionen Euro gestiegen
Ismaning bei München, 29. August 2002 - Die Intertainment AG, Ismaning b. München, konnte
im zweiten Quartal (April bis Juni) 2002 im Konzern mit 0,6 Millionen Euro wieder ein
positives Ergebnis vor Steuern ausweisen. Für das erste Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres
2002 liegt dieser Wert bei minus 2 (im Vorjahr: 2,1) Millionen Euro. Der Umsatz konnte
gegenüber dem ersten Quartal deutlich gesteigert werden und beträgt für das zweite Quartal
9 Millionen Euro. Für das erste Halbjahr ergibt sich damit ein Umsatz von 11,5 (im Vorjahr: 14,7)
Millionen Euro. Auch der Finanzmittelbestand ist gegenüber dem ersten Quartal von 10,3 auf
18,6 Millionen Euro im zweiten Quartal erheblich angestiegen. Die Steigerung der liquiden
Mittel ist vor allem auf Verkäufe von Filmrechten zurückzuführen.
Intertainment ist es trotz der derzeit schwierigen Situation des europäischen Medienmarktes
gelungen, im ersten Halbjahr 2002 drei Filmpakete zu verkaufen. Im Mai wurde ein Paket mit
Free-TV-Rechten nach England und ein All-Rights-Filmpaket nach Osteuropa veräußert. Ende Juni
hat die Tele München Gruppe ein Filmpaket zur Auswertung im deutschsprachigen Free- und Pay-TV
von Intertainment erworben. Aus diesen Verkäufen werden auch im dritten Quartal Gelder an
Intertainment fließen.
"Intertainment hat in den letzten Monaten nicht nur im operativen Geschäft sondern auch im
Rechtsstreit gegen Franchise Pictures bedeutende Erfolge erzielen können", erklärt Rüdiger Baeres,
Vorstandsvorsitzender der Intertainment AG. Der Prozess gegen den amerikanischen Filmproduzenten
Franchise Pictures ist seit Dezember 2000 anhängig. Im ersten Halbjahr 2002 konnte Intertainment
vor Gericht weitere Erfolge verbuchen. Dazu gehörte unter anderem die Zulassung von zwei sogenannten
RICO-Claims im Mai diesen Jahres. Mit diesem besonderen amerikanischen Gesetz, das Mitte der 80er-Jahre
als "Anti-Mafia-Gesetz" eingeführt wurde, haben Opfer von organisierter Kriminalität Anspruch auf den
dreifachen Schadensersatz sowie auf Erstattung der Anwaltskosten.
Intertainment bereitet weitere Klagen gegen die Comerica-Bank und die beiden Versicherungsgesellschaften
WorldWide Film Completion und Film Finances wegen organisierten Betrugs und Bildung einer kriminellen
Vereinigung vor.