Pressemitteilung der Intertainment AG
Richterin
bestätigt den 5. August 2003 als Gerichtstermin für die Klage Intertainment gegen Franchise
Ismaning b. München, 19. Juni 2003 - Der seit Dezember 2000 in Los Angeles, USA, anhängige Rechtsstreit der
Intertainment Licensing GmbH gegen den Filmproduzenten Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Budgets
bleibt im Zeitplan.
Die zuständige Richterin des United States District Court, Alice Marie Stotler, bestätigte im Rahmen einer
Pretrial-Conference den Termin zur Hauptverhandlung im Rechtsstreit Intertainment gegen Franchise. Die
Pretrail-Conference fand am 16. Juni statt. Die Hauptverhandlung selbst wird damit wie geplant am 5. August 2003
beginnen. Die Richterin hat 16 Verhandlungstage anberaumt, die sich über insgesamt vier Wochen erstrecken. Die Zeit zur
Darlegung der Rechtspositionen hat die Richterin gleichmäßig zwischen Intertainment und Franchise verteilt. Für den
28. Juli 2003 hat das Gericht eine Anhörung terminiert, um über bestimmte prozessuale Anträge der Parteien zu
entscheiden.
Intertainment und Franchise hatten in der Vergangenheit eine Kooperationsvereinbarung für die Produktion von Filmen.
Dabei betrog Franchise Intertainment mit weit überhöhten Budgets und fügte Intertainment einen Schaden in Höhe von
mindestens 100 Millionen Dollar zu. Intertainment reichte deshalb im Dezember 2000 eine Schadensersatzklage gegen
Franchise ein. Im Mai 2002 wurden zudem zwei RICO-Claims von Intertainment zugelassen. RICO-Claims sind eine
Besonderheit der amerikanischen Zivilprozessordnung. Sie billigt Opfern organisierter Kriminalität den dreifachen
Schadensersatz zu. Im Falle eines positiven Prozessausgangs stünden Intertainment damit 300 Millionen Dollar und der
Ersatz sämtlicher Anwaltskosten zu.
Die Intertainment Licensing GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Medienunternehmens Intertainment AG.
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