Ad hoc Mitteilung der Intertainment AG
Umsatz von Intertainment fällt im Halbjahr erwartungsgemäß.
Periodenfehlbetrag von -4,8 Mio. Euro
Ismaning bei München, 28. August 2003 - Die
Intertainment AG, Ismaning bei München, hat im ersten Halbjahr 2003 erwartungsgemäß einen niedrigeren Umsatz als im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum erzielt. Die Umsatzerlöse des Konzerns sanken auf 2 Mio. Euro, nach 11,5 Mio. Euro in
den ersten sechs Monaten 2002. Die Geschäftszahlen wurden weiter durch den Rechtsstreit mit dem amerikanischen
Filmproduzenten Franchise Pictures belastet. Das Verfahren ist bereits seit Ende 2000 vor dem Federal District Court in
Los Angeles anhängig. Das zuständige Gericht verschob Mitte Juli den für den 5. August 2003 geplanten Beginn der
Hauptverhandlung. Intertainment beantragte kurz darauf, die Hauptverhandlung noch in diesem Jahr zu beginnen. Eine
Entscheidung des Gerichts darüber steht noch aus.
Das EBIT des Intertainment Konzerns belief sich im ersten Halbjahr
2003 auf -4,1 Mio. Euro nach -1,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der Periodenfehlbetrag lag bei -4,8 Mio. Euro (erstes
Halbjahr 2002: -4,1 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie fiel von
-0,35 Euro auf -0,41 Euro.
Allerdings gelang es Intertainment, im zweiten Quartal 2003 den
Umsatz gegenüber dem ersten Quartal zu steigern und den Verlust zu verringern. Der Umsatz kletterte von 700.000 Euro
auf 1,3 Mio. Euro. Das EBIT betrug im zweiten Quartal -1,8 Mio. Euro nach -2,3 Mio. Euro im ersten Quartal 2003, und das
Quartalsergebnis lag bei
-1,9 Mio. Euro gegenüber -2,8 Mio. Euro.
Ende Juni 2003 verfügte Intertainment über liquide Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro, nach 3,8 Mio. Euro Ende März 2003 und 3,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2002.
Kontakt:
Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations
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