Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG


Gericht bestimmt 20. April 2004 als neuen Termin zur Hauptverhandlung im Rechtsstreit mit Franchise Pictures

Ismaning bei München, 2. Oktober 2003 - Die Richterin des US District Court of California hat den 20. April 2004 als Beginn der Hauptverhandlung im Rechtsstreit der Intertainment GmbH gegen Franchise Pictures festgelegt.

Ursprünglich sollte die Hauptverhandlung bereits am 5. August 2003 beginnen. Das Gericht hatte diesen Termin Mitte Juni bestätigt und legte insgesamt 16 Verhandlungstage fest. Etwa einen Monat später verschob das Gericht diesen Termin jedoch wegen eines vorrangig zu terminierenden Strafprozesses. Die Richterin hatte in der Mitteilung über die Verschiebung die Parteien aufgefordert, sich auf einen Prozessbeginn im März, April, Mai oder August 2004 zu einigen. Mit der Bekanntgabe des neuen Termins hat sich der bei Gericht gestellte Antrag von Intertainment, den Prozess noch in diesem Jahr beginnen zu lassen, erledigt.

Intertainment und Franchise Pictures befinden sich seit Dezember 2000 wegen betrügerisch überhöhter Budgets im Rechtsstreit. Die Intertainment Licensing GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Intertainment AG, macht einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen US-Dollar geltend.


Kontakt:
Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations
Osterfeldstraße 84, D-85737 Ismaning
Telefon: + 49 (0)89 21699-0, Telefax: + 49 (0)89 21699-11
Internet: www.intertainment.de, E-Mail: investor@intertainment.de

 

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