Pressemitteilung der Intertainment AG

Entscheidung im Schadensersatzprozess von Intertainment verzögert sich voraussichtlich um wenige Tage

US-Gerichte bleiben am ursprünglich vorgesehenen letzten Gerichtstag 
geschlossen

Ismaning bei München, 9. Juni 2004 – Das Gerichtsurteil im Schadensersatzprozess der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere verzögert sich aller Voraussicht nach um einige Tage. Grund für die Verzögerung ist unter anderem die Tatsache, dass die amerikanischen Gerichte wegen der Beerdigung des früheren US-Präsidenten Ronald Reagan am Freitag, den 11. Juni, geschlossen bleiben. Ursprünglich sollte die Entscheidung in dem Prozess von Intertainment spätestens an diesem Tag erfolgen. Die Zeugenbefragung wurden am gestrigen Dienstag abgeschlossen, die Schlussplädoyers der Anwälte beider Parteien werden am heutigen Mittwoch bzw. am morgigen Donnerstag erfolgen. 

Damit erfolgt das Urteil im Falle einer ausführlichen Jury-Beratung voraussichtlich erst in der kommenden Woche.

Intertainment wird erst nach der Urteilverkündung konkret zum Verlauf des Gerichtsverfahrens und zu Zeugenaussagen Stellung nehmen.

Intertainment hat seinen ehemaligen Partner Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen US-Dollar verklagt. Das Verfahren findet in Santa Ana in der Nähe von Los Angeles statt.


Kontakt:
Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de

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