Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2014

München, 19. November 2014 – Der Intertainment Konzern hat die ersten drei Quartale 2014 mit einem gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum kaum veränderten Periodenfehlbetrag in Höhe von -296 TEuro abgeschlossen, nach -300 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich ebenfalls auf -296 (i.V. -300) TEuro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30. September 2014 von einer gestiegenen Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 269 TEuro zum 31. Dezember 2013 auf 385 TEuro gestiegen. Grund dafür sind vor allem höhere Finanzmittel durch die im Juli 2014 durchgeführte Kapitalerhöhung.

Unverändert zu den beiden ersten Zwischenabschlüssen dieses Jahres weist Intertainment auch in der 9-Monats-Bilanz auf der Aktivseite der Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus. Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel. Sie haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 um 125 TEuro auf 319 TEuro erhöht. Der Buchwert des Filmvermögens ist von 60 TEuro auf 33 TEuro gesunken. Darin spiegeln sich die im Berichtszeitraum vorgenommenen Bewertungen und Abschreibungen für erfolgte Lizenzverkäufe wider. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte betragen 33 TEuro, nach 15 TEuro zum Bilanzstichtag 2013.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 35 TEuro auf 9.984 TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 21 TEuro auf 53 TEuro verringert, und die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen wurden ebenfalls um 21 TEuro auf 119 TEuro reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich dagegen um 11 TEuro auf 73 TEuro erhöht.

Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.680 TEuro zum Bilanzstichtag 2013 auf -9.599 TEuro zum 30. September 2014 erhöht. Dies ist vor allem auf die im Juli durchgeführte Kapitalerhöhung zurückzuführen, wohingegen sich der Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 296 TEuro negativ auf das Eigenkapital ausgewirkt hat. Das gezeichnete Kapital ist aufgrund der Kapitalerhöhung von 14.737 TEuro auf 15.137 TEuro gestiegen. Die Kapitalrücklage blieb dagegen mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

Der Intertainment Konzern erzielte in den ersten drei Quartalen 2014 einen Umsatz von 10 (vergleichbarer Vorjahreszeitraum 0) TEuro. Dieser resultierte aus der Verwertung von Filmrechten aus der Filmbibliothek. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 80 (i.V. 40) TEuro. Sie umfassen im Berichtszeitraum unter anderem Erträge aus einem Forderungsverzicht. Der Materialaufwand ist auf 28 (i.V. 9) TEuro gestiegen. Er ist auf Abschreibungen des Filmvermögens zurückzuführen.

Weiter deutlich rückläufig war der Personalaufwand. Er betrug in den ersten drei Quartalen 2014 insgesamt 27 TEuro und betrifft insbesondere die Vergütung des Vorstands. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch einen Personalaufwand von 57 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind dagegen um 55 TEuro auf 263 TEuro gestiegen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -68 (i.V. -66) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2014 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies

Intertainment besitzt unverändert zum 31. Dezember 2013 eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Im Zusammenhang damit ist ein zivilrechtliches Verfahren zwischen SightSound und Apple in den USA anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde gebracht.

Nach Abschluss des Berichtszeitraums wurde Intertainment darüber informiert, dass das PTAB diese Patente als nicht patentierbar verworfen und damit zugunsten von Apple entschieden hat. Mitte Oktober informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt hat. Nach Informationen von Intertainment erwartet SightSound, dass die Schriftsätze im Rahmen des Berufungsverfahrens in den kommenden Monaten ausgetauscht sein werden und das Berufungsverfahren danach zügig weitergeführt wird.

Kapitalerhöhung

Zur Stärkung der Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft hat Intertainment im Juli 2014 eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Durch diese flossen der Gesellschaft insgesamt 400.000 Euro zu. Angeboten hatte Intertainment bis zu 400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 37:1. Zusätzlich stand den Aktionären die Möglichkeit für einen Überbezug offen. Die Kapitalerhöhung war knapp zweifach überzeichnet.

Darlehens-Prolongation

Im April 2014 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2013 dargelegten Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.

Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Diese Prüfung dauerte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenlageberichts noch an.

Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken

Der Zwischenbericht für die ersten drei Quartale 2014 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (?Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden müssen. Die benötigten Finanzmittel, die weitergehenden Erklärungen und die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenberichts von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich abgegeben. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel, Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.

Bezüglich der übrigen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013.

München, 19. November 2014

Intertainment AG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Ende der Zwischenmitteilung

Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations
Maximiliansplatz 5, 80333 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11
Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de